Eier Kennzeichnung
Gefärbte Eier und Eiprodukte ohne Kennzeichnung
Leider sind gekochte und vorgefärbte Eier von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen!
Vielen Verbrauchern, die gefärbte Ostereier kaufen, ist das nicht bewusst. Doch unter der Farbschicht verbergen sich häufig Käfigeier. Wir appellieren daher an Sie als Verbraucher, Eier selbst zu färben und hoffen das die Aufhebung dieser Ausnahmevorschrift bald Eintritt!
Milliarden Eier aus der Käfigqualhaltung werden jährlich in Nudeln, Backmischungen, Kuchen, Eierlikör oder anderen Fertigprodukten verarbeitet. Leider sind es etwa 40 % der in Deutschland produzierten Eier, wo es nicht für den Verbraucher ersichtlich ist aus welchem Haltungssystem die Eier stammen!
Immer mehr Verbraucher kaufen seit dem Beginn der Kennzeichnungspflicht 2004 Eier aus tiergerechter Haltung. Das beweist, dass sich Konsumenten bei einer klaren Kennzeichnung bewusst für den Tierschutz entscheiden.
Seit dem 1. Januar 2004 - auf den Wochenmärkten seit dem 1. Juli 2005 - muss auf Eiern bzw. deren Verpackung im Handel verpflichtend das Haltungssystem, das Herkunftsland und die Verpackungsstelle gekennzeichnet sein. Dies gilt für die gesamte EU.
Die Eier selbst werden mit einem Code gekennzeichnet, z.B. 1 DE-23457. Die erste Ziffer steht dabei für das Haltungssystem:
0 = ökologische Erzeugung
1 = Freilandhaltung
2 = Bodenhaltung
3 = Eier aus Käfighaltung
Anschließend folgt der Ländercode, der besagt, woher das Ei stammt (z.B. DE für Deutschland). Auf den Ländercode folgt die Identifizierungsnummer, die den Betrieb codiert.
Beispiel eines deutschen Erzeugercodes: 1-DE-0212341
Die Bundesländer haben folgende Kennung:
Frische Eier gibt es in vier verschiedenen Gewichtsklassen: